Info § 20 Abs. 4 VOB/A (ex-ante)
Die Auftraggeber informieren fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro (netto) und freiwillige ex-ante-Bekanntmachungen.
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